Geräteversicherungsbedingungen für Mietaggregate

1. Versicherte Sachen

Pumpen bis € 16.000,- (gilt nur für Pumpen lt. beiliegenden Versicherungsleistungen für Mietaggregate)

2. Versicherte Interessen

Versichert ist das Interesse des Vermieters der versicherten Sachen.

3. Wesentlich versicherte Schäden

Schäden durch Diebstahl, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Brand, Explosion sowie Transportschäden werden ersetzt.

Zusätzlich werden im Bedarfsfall Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie Dekontaminierungs- und Entsorgungskosten für Erdreich in Höhe von max.
€ 25.000,- je Versicherungsfall erstattet.

Weitere Folgeschäden gehören nicht zum Versicherungsumfang!!!
Bis auf bei Diebstahl werden Verluste nicht ersetzt.

4. Wesentliche nicht versicherte Gefahren

Fehlbedienung, grobe Fahrlässigkeit, Krieg und Beschlagnahme, normale Witterungseinflüsse, dauerhafte Überlastung, Verschleiß, Mängel, Kernenergie.

5. Selbstbeteiligung

Diebstahl – Selbstbehalt 25%, mindestens € 2.500,00. Bei Reparatur € 500,- je Versicherungsfall.

6. Entschädigung

Im Teilschadenfall werden die für die Wiederherstellung notwendigen Kosten am Mietgerät ersetzt. Im Totalschadenfall erfolgt Zeitwertentschädigung.

7. Versicherungsort

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Der Versicherungsort ist in jedem Fall das Einsatzgebiet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

8. Prämie, Beginn und Ende der Haftung

Der Versicherungsbeginn und das Versicherungsende erstrecken sich auf den Zeitraum, für den auch die Versicherungsprämie geleistet wird. In der Regel vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Wiederanlieferung des Mietgerätes zu einer unserer Mietstationen. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und wird gleichzeitig mit unserer Mietrechnung berechnet. Der Versicherungsschutz entfällt automatisch, wenn den Prämienzahlungs-verpflichtungen nicht nachgekommen wird.

9. Verhalten im Schadenfall

Der Versicherungsnehmer hat Schadenfälle nach erlangter Kenntnis innerhalb
3 Werktagen an:

  • Wellpoint
    Gesellschaft für Grundwasserabsenkung mbH
    Anschrift: Industriestraße 17, 29227 Celle

    Telefon: 05141-84080,
    Telefax: 05141-84089

schriftlich zu melden; jeden Diebstahl außerdem der zuständigen Polizeibehörde.

Schäden, die voraussichtlich einen Betrag von € 10.000,- übersteigen, sind vorab telefonisch oder per Telefax anzuzeigen.